Die WAG Schwerin bietet seit Beginn 2014 für private und gewerbliche Kunden Dichtheitsprüfungen mit spezieller Technik an. Für die Dichtheitsprüfung unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot:
· Prüfung von Abwassersammelgruben
· Prüfung von Kleinkläranlagen
Im April 2014 hat die Landeshauptstadt Schwerin die Allgemeinverfügung zur Dichtheitsprüfung von abflusslosen Abwassersammelgruben erlassen. Die Betreiber abflussloser Gruben sind verpflichtet, innerhalb bestimmer Fristen die Dichtheit der Gruben nachzuweisen. Die Frist für die Grubenbesitzer in der TWSZ II ist am 31.07.2014 und die TWSZ III A am 31.12.2014 ausgelaufen. Aber auch alle anderen Grubenbesitzer sind verpflichtet, die Dichtheit ihrer Sammelgrube nachzuweisen. Dies betrifft nicht nur Kleingärtner, sondern auch Bootshausbesitzer und Grubenbesitzer in der Wohnbebauung. In der TWSZ III B war der Nachweis für die Dichtheit bis Ende 2015 und für alle Gruben außerhalb der TWSZ bis zum 31.12.2016 vorzulegen.
Die Allgemeinverfügung wurde in der Ausgabe 08/17.April 2014 als amtliche Bekanntmachung im Stadtanzeiger veröffentlicht.
Allgemeinverfügung zur Dichtheitsprüfung