Standrohre sind Armaturen, die der zeitlich befristeteten Wasserentnahme aus dem Versorgungsnetz dienen.
Mögliche Nutzer sind:
1. Baufirmen (Bauwasserversorgung)
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2. Marktbetreiber (für Trinkwasserversorgung)
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3. Zirkus und
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4. Privatpersonen (z. B. zur Befüllung von Swimmingpools)
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Vor Empfang des Standrohres ist in der Kasse in der Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin, eine Kaution in Höhe von 250,00 € zu leisten. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, die Kaution auf das folgende Konto der WAG zu überweisen:
IBAN: DE56 1405 2000 1719 9044 10
BIC: NOLADE31LWL
Um ein Standrohr mieten zu können, muss der (Firmen-)Kunde folgende Dokumente beibringen:
1.
| Schriftlicher Auftrag der beauftragenden Firma auf Kopfbogen mit Angabe |
| a) | der Baumaßnahme und dem voraussichtlichen Zeitraum |
| b)
| Name, Anschrift, Bankverbindung der Firma und Name des Geschäftsführers, |
2.
| Einzahlungsbeleg der Kasse der Stadtwerke für die zu leistenden Kaution bzw. ein Nachweis für die vorgenommene Überweisung,
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3.
| Eine vom Geschäftsführer unterschriebene Vollmacht, die die abholende
Person zur Unterschrift im Namen der beauftragenden Firma auf dem
Vertragsformular berechtigt und
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4.
| Personalausweis des Abholers. |
Auch der Privatkunde muss einen schriftlichen Auftrag, den Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg und den Personalausweis vorlegen.
Das Nutzungsentgelt pro Tag beträgt je Standrohr 1,87 € Netto.