Ausleihe eines Standrohres

Standrohre sind Armaturen, die der zeitlich befristeteten Wasserentnahme aus dem Versorgungsnetz dienen.

Mögliche Nutzer sind:

 1. Baufirmen (Bauwasserversorgung)
 2. Marktbetreiber (für Trinkwasserversorgung)
 3. Zirkus und
 4. Privatpersonen (z. B. zur Befüllung von Swimmingpools)

Vor Empfang des Standrohres ist in der Kasse in der Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin, eine Kaution in Höhe von 250,00 € zu leisten. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, die Kaution auf das folgende Konto der WAG zu überweisen:

IBAN: DE56 1405 2000 1719 9044 10
BIC:   NOLADE31LWL

Um ein Standrohr mieten zu können, muss der (Firmen-)Kunde folgende Dokumente beibringen:

 1.
Schriftlicher Auftrag der beauftragenden Firma auf Kopfbogen mit Angabe
  a)  der Baumaßnahme und dem voraussichtlichen Zeitraum
  b)

 Name, Anschrift, Bankverbindung der Firma und Name des Geschäftsführers,
 2.
Einzahlungsbeleg der Kasse der Stadtwerke für die zu leistenden Kaution bzw. ein Nachweis für die vorgenommene Überweisung,
 3.
Eine vom Geschäftsführer unterschriebene Vollmacht, die die abholende Person zur Unterschrift im Namen der beauftragenden Firma auf dem Vertragsformular berechtigt und
 4.
Personalausweis des Abholers.

Auch der Privatkunde muss einen schriftlichen Auftrag, den Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg und den Personalausweis vorlegen.

Das Nutzungsentgelt pro Tag beträgt je Standrohr 1,87 € Netto.