Bevor der Netzanschlussvertrag abgeschlossen werden kann, muss eine Beantragung der Anmeldung zum Netzanschluss bzw. der Antrag zur Herstellung eines Hausanschlusses erfolgen. Bitte senden Sie uns hierzu das jeweilige Formular ausgefüllt zu.
Formular für Kunden mit Installateur:
Formular für Kunden ohne Installateur:
Antrag zur Herstellung eines Hausanschlusses
Die Vertragsunterlagen werden nach Prüfung der Anmeldung zum Netzanschluss bzw. des Antrages zur Herstellung eines Hausanschlusses durch die NGS an Sie versandt.
Verträge
Netzanschlussvertrag Niederspannung
Netzanschlussvertrag Mittelspannung
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Allgemeine Geschäftsbedingungen Mittelspannung
Unter nachfolgendem Link finden Sie die Allgemeinen Vorschriften der NGS:
► Link zu den Allgemeinen Vorschriften
Inbetriebsetzung-Änderungsanzeige
Weitere Informationen zu den Netzanschlussbedingungen und gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter der Rubrik Allgemeine Vorschriften und Datenschutz.
Für die Errichtung der Hausanschlüsse Strom und Gas werden die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) durch die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) beauftragt.