Das
Messstellenbetriebsgesetz
(MsbG) ist seit dem 2. September 2016 in Kraft und wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende. Es regelt das Mess- und Zählwesen in Deutschland umfassend neu. Neben allgemeinen Regelungen zur Durchführung des Messstellenbetriebs für Strom und Gas, enthält es vor allem Vorgaben für
den Rollout von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen.
Die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) arbeitet seit Jahresbeginn
2017 daran, die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes in der Landeshauptstadt zu erfüllen. Es besteht eine Umbauverpflichtung für rund 71.000 Zähler im Stadtgebiet, die in den nächsten 16 Jahren ausgetauscht werden müssen.
Sie erreichen uns rund um das Thema Messstellenbetrieb unter:
► ngs-kommunikation@swsn.de
Erklärvideo
Im folgenden Video erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die modernen Messeinrichtungen in Schwerin
So sehen die neuen Zähler der Netzgesellschaft Schwerin aus:
Zähler E220 Abmessungen:
170 x 236 x 65 mm (B x H x T)
Zähler ED300S Abmessungen:
178 x 265 x 79 mm (B x H x T)