
Umzug melden
Ein Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ist eine aufregende Sache. So viele Dinge müssen geplant und organisiert werden. Wichtig ist dabei auch, rechtzeitig an die An- bzw. Abmeldung Ihrer Energie- und Wasserversorgung zu denken.
Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Punkte zur Ummeldung für Energie und Wasser zusammengestellt.
Neue Meldefrist für Umzüge ab Juni 2025
Ab Juni 2025 sind rückwirkende Ein- bzw. Auszugsmeldungen aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr möglich.
Bitte teilen Sie uns deshalb Ihren Umzug zukünftig mindestens 14 Tage vor der Übergabe des Mietobjektes mit.
Ummeldung für Energie und Wasser
Ummeldung für Energie und Wasser
Sie sind Kundin oder Kunde der Stadtwerke Schwerin und ziehen in eine neue Wohnung oder ein neues Haus? Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Ihren Umzug, möglichst mindestens 14 Tage vorher. Über unser Online-Kundenportal ist das schnell erledigt. Alternativ können Sie uns unser Umzugsformular ausgefüllt zusenden.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Umzug haben wir in den "Häufigen Fragen" für Sie zusammengestellt.
Für die Abmeldung der alten Wohnung benötigen wir:
- Ihre bisherige Kundennummer
- das Auszugsdatum
- die Adresse für die Zustellung der Endrechnung
- Auszugszählerstand bei Schlüsselübergabe für die alte Wohnung
Für die Anmeldung der neuen Wohnung benötigen wir:
- Ihre neue Adresse
- das Einzugsdatum
- die neue Zählernummer(n)
- Einzugszählerstand für die neue Wohnung
Häufige Fragen zum Umzug
Ich bin umgezogen oder ziehe demnächst um. Kann ich ohne Energie oder Wasser dastehen?
Auch wenn Sie umziehen, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie zu jedem Zeitpunkt mit Energie und Wasser versorgt werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Immobilie an die Versorgungsnetze angeschlossen ist.
Kann ich meinen Vertrag beim Umzug mitnehmen?
Sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Adresse möglich ist, ziehen wir gern mit Ihnen um.
Für Strom gilt: Je nach Vertragsmodell haben Sie bei uns in vielen Fällen die Möglichkeit, Ihren Stromliefervertrag zu Ihrer neuen Adresse mitzunehmen. Dafür spielt es keine Rolle, ob Sie nur quer über die Straße umziehen oder in ein anderes Bundesland. Die Vertragskonditionen einschließlich Preisen und Restlaufzeit bleiben dieselben wie vor Ihrem Umzug. Falls keine Vertragsmitnahme möglich ist, wählen Sie einfach einen neuen Tarif aus.
Für Gas gilt: Für Gas bieten wir zwar keine direkte Vertragsmitnahme an, aber in den meisten Fällen ist eine Weiterbelieferung zu neuen Konditionen möglich. Das heißt, Sie schließen für Ihre neue Adresse einfach einen neuen Vertrag mit uns ab, sofern wir dort Gas liefern.
Für Wärme, Glasfaser und Wasser gilt: Die Belieferung mit Wärme und Wasser bieten wir nur in Schwerin an. Ob und wie eine Weiterbelieferung nach Ihrem Umzug innerhalb Schwerins gestaltet werden kann, hängt von der Anschluss- und Eigentümersituation der einzelnen Immobilie ab.
Wir beraten Sie gern. Melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice unter Telefon 0385 633-1427 oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de. Oder nutzen Sie das Kontaktformular im Kundenportal.
Wann muss ich meinen Umzug melden?
Melden Sie uns Ihren Umzug am besten schon vor der Wohnungs- bzw. Schlüsselübergabe.
1. Schritt: Vorabinfo 14 Tage vor der Schlüsselübergabe
Bitte rufen Sie uns zirka 14 Tage vor dem Umzug unter der 0385 633-1427 an oder nutzen Sie „Mein Umzug“ in unserem Online-Kundenportal unter https://kundenportal.swsn.de. Auch wenn Ihnen noch nicht alle Informationen vorliegen, können wir Ihren Umzug vormerken und Sie zu den nächsten Schritten sowie zur Weiterbelieferung beraten.
2. Schritt: Ummeldung bis spätestens 5 Wochen nach der Schlüsselübergabe
Die vollständigen Umzugsdaten inklusive den Zählerständen zum Aus- bzw. Einzugstermin benötigen wir nach der Schlüsselübergabe innerhalb von 5 Wochen. Dann steht einer übergangslosen Ummeldung nichts im Wege.
Nutzen Sie für die Ummeldung am besten unser Online-Kundenportal. Unter „Mein Umzug“ können Sie alle Daten im Handumdrehen eingeben. Alles Weitere klären wir für Sie.
Alternativ können Sie uns Ihren Ein- und/oder Auszug auch per E-Mail an kundenservice@swsn.de oder per Post mitteilen.
Bitte beachten Sie:
Ab Juni 2025 sind rückwirkende Ein- bzw. Auszugsmeldungen aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr möglich. Bitte teilen Sie uns deshalb Ihren Umzug deshalb zukünftig mindestens 14 Tage VOR der Übergabe des Mietobjektes mit.
Welche Daten werden für die Ummeldung benötigt?
Für die Abmeldung der alten Wohnung benötigen wir:
- Ihre bisherige Kundennummer
- das Auszugsdatum (Datum der Schlüsselübergabe)
- die Adresse für die Zustellung der Endrechnung
- Auszugszählerstand bei Schlüsselübergabe für die alte Wohnung
- Hilfreich: Ihre Rückrufnummer (Telefon), falls noch wichtige Daten fehlen
Für die Anmeldung der neuen Wohnung benötigen wir:
- Ihre neue Adresse
- das Einzugsdatum (Datum der Schlüsselübergabe)
- die neue Zählernummer(n)
- Einzugszählerstand für die neue Wohnung
- Hilfreich: Ihre Rückrufnummer (Telefon), falls noch wichtige Daten fehlen
Wo finde ich meine Zählernummer?
Ihre Zählernummer finden Sie direkt auf dem Zähler, auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder bei Neueinzug im Übergabeprotokoll.
Sicher kann Ihnen auch Ihr Hausverwalter bei der Ermittlung Ihrer Zählernummer weiterhelfen. Die Zähler befinden sich meist in der Wohnung oder im Keller. In manchen Wohnanlagen hat allerdings nur der Hausmeister Zugang zum Zählerraum.
Wie erfahre ich die Höhe des Abschlags in meiner neuen Wohnung?
Wenn wir Ihren Umzug bearbeitet haben und Sie weiterbeliefern, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.
Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.
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